Die Behandlungskosten variieren je nach Therapiemethode und Dauer der jeweiligen Behandlung sowie Materialaufwand. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH85).
Es ist zu beachten, dass die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen nicht übernehmen. Die private Krankenversicherung, die private Zusatzversicherung sowie die Beihilfeversicherung übernehmen die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen in unterschiedlicher Höhe. Die Rechnungsstellung erfolgt als Privatpatient und berücksichtigt nicht, ob und in welcher Höhe die jeweilige Krankenkasse solche Behandlungskosten erstattet. Deshalb empfehle ich meinen Patienten, sich im Vorfeld selbst über die Höhe der Kostenübernahme bei ihrer Krankenversicherung zu informieren.
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