Die Behandlungskosten für Selbstzahler variieren je nach Therapiemethode und Materialaufwand
und liegen zwischen 25 Euro und 80 Euro pro Behandlung.
Für Versicherte der privaten Krankenversicherung bzw. privaten Krankenzusatzversicherung und beihilfeberechtigte Patienten richten sich die Preise nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH85).
Für Patienten mit einem privaten Rezept für Krankengymnastik werden 20 Euro pro Behandlung berechnet.
Es ist zu beachten, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Heilpraktikerleistungen nicht übernimmt. Die private Krankenversicherung, die private Zusatzversicherung sowie die Beihilfeversicherung übernehmen die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen in unterschiedlicher Höhe. Die Rechnungsstellung erfolgt als Privatpatient und berücksichtigt nicht, ob und in welcher Höhe die jeweilige Krankenkasse solche Behandlungskosten übernimmt. Deshalb empfehle ich meinen Patienten, sich im Vorfeld selbst über die Höhe der Kostenübernahme bei ihrer Krankenversicherung zu informieren.